ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Präambel

SWINGING MONTPELLIER bezeichnet eine Veranstaltung des Vereins Art, Corps et Lumière mit Sitz in 4 bis rue Bazille Balard – 34000 Montpellier, eingetragen im nationalen Verzeichnis der Vereine unter der Nummer W343022899.Der Verein Art, Corps et Lumière organisiert hauptsächlich kulturelle Veranstaltungen.

ARTIKEL 1 – ANWENDUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Dienste, die von SWINGING MONTPELLIER erbracht werden. Sie werden dem Kunden zusammen mit dem Vertrag über die kommerzielle Verpflichtung zugesandt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Besonderen Geschäftsbedingungen, die in dem vom Kunden unterzeichneten Formular für die kommerzielle Verpflichtung enthalten sind, und denjenigen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, gelten ausschließlich die Bestimmungen des Formulars.

ARTIKEL 2 – GEISTIGES EIGENTUM

Die Bezeichnungen, Handelsnamen oder Marken der Produkte bleiben das ausschließliche Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber, d.h. je nach Fall der Vereinigung Art, Corps et Lumière oder jedes anderen Rechtsnachfolgers.Der Käufer verpflichtet sich, die Fotografien, Musik oder jedes andere durch die Regeln des Urheberrechts geschützte Werk für keinen anderen Zweck als die Darstellung im Familienkreis zu reproduzieren.Alle technischen Dokumente, die unseren Kunden ausgehändigt werden, bleiben das exklusive Eigentum von SWINGING MONTPELLIER, dem einzigen Inhaber der gewerblichen Eigentumsrechte an diesen Dokumenten, und müssen auf Verlangen an SWINGING MONTPELLIER zurückgegeben werden.Unsere Kunden verpflichten sich, diese Dokumente in keiner Weise zu nutzen, die die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte von SWINGING MONTPELLIER verletzen könnte, und verpflichten sich, diese Dokumente nicht an Dritte weiterzugeben.

ARTIKEL 3 – PRODUKTE

SWINGING MONTPELLIER bemüht sich, die Produkte genau zu beschreiben und zu präsentieren. Dennoch kann es zu Fehlern kommen. SWINGING MONTPELLIER kann nicht haftbar gemacht werden.Außerdem kann ein Lieferant ein Produkt leicht verändern, um seine Qualität zu verbessern.Außerdem sind die Fotos auf der Website www.swingingmontpellier.fr nicht vertraglich bindend.Schließlich können die Informationen auf dieser Website vom Verkäufer ohne Vorankündigung geändert werden.

ARTIKEL 4 – ANMELDEFORMULAR

Jede Leistung von SWINGING MONTPELLIER ist Gegenstand eines detaillierten Anmeldeformulars, das dem Kunden ausgehändigt oder per E-Mail zugesandt wird.Dieses Formular enthält die Bezeichnung und die Art der Leistungen, die auf der Grundlage der vom Kunden geäußerten Anfrage bestimmt werden, sowie die entsprechenden Modalitäten und Kosten.Keine Dienstleistung oder Leistung von SWINGING MONTPELLIER wird ohne ein vom Kunden unterzeichnetes Formular und Bedingungen durchgeführt.

ARTIKEL 5 – VERPFLICHTUNGEN VON SWINGING MONTPELLIER

Während der Dauer der Veranstaltung verpflichtet sich SWINGING MONTPELLIER, alle Komponenten, wie im Vertrag definiert, zu suchen und zu implementieren. Die Verpflichtungen von SWINGING MONTPELLIER hinsichtlich der Einhaltung der Kriterien können neu definiert werden, wenn ein genaueres Lastenheft erstellt und von den Parteien akzeptiert wird.SWINGING MONTPELLIER verpflichtet sich, die vom Kunden bereitgestellten Informationen nicht offenzulegen, da diese vertraulich behandelt werden.

ARTIKEL 6 – VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, SWINGING MONTPELLIER oder seinen Mitwirkenden keine Verschleierungen zu verheimlichen, die das Projekt oder seine Durchführung verzögern, behindern, vereiteln oder stören würden. Der Kunde wird sich bemühen, den Zugang zu den Informationen, die SWINGING MONTPELLIER benötigt, zu erleichtern. Der Kunde verpflichtet sich, vor, während und nach der Veranstaltung nicht direkt mit Lieferanten, Subunternehmern, Künstlern, Personal und Mitarbeitern von SWINGING MONTPELLIER zu verhandeln.

ARTIKEL 7 – FINANZIELLE BEDINGUNGEN

Honorare – SWINGING MONTPELLIER erhält für seine Leistungen ein Honorar, das im Formular festgelegt ist. Der Kunde bleibt jedoch berechtigt, die Vorschläge von SWINGING MONTPELLIER anzunehmen oder abzulehnen. Sie können das Projekt in seiner jetzigen Form annehmen, Änderungen beantragen, sofern die Fristen für die Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden, oder einfach das gesamte Projekt ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall würde der Kunde SWINGING MONTPELLIER sofort von allen Verpflichtungen entbinden und hätte keinen Anspruch auf Rückerstattung aller oder eines Teils der geleisteten Anzahlungen und Honorare.Eine Pauschale von 40€ ist an den Gläubiger für Eintreibungskosten bei Zahlungsverzug zu zahlen. Dieser Pauschalbetrag kommt zu den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen hinzu.Wenn die tatsächlich entstandenen Inkassokosten diesen Pauschalbetrag übersteigen, insbesondere bei Inanspruchnahme einer Kanzlei, die mit Mahnungen und Fristsetzungen beauftragt wurde, kann eine zusätzliche Entschädigung gegen Nachweis gefordert werden.Die gesamten Kosten für das Gerichtsvollzieherverfahren oder alle anderen Kosten, die für die Zwangsvollstreckung der Zahlung erforderlich sind, bleiben vollständig zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 8 – HAFTUNG

Der Kunde haftet für alle direkten oder indirekten Schäden, die er oder die Teilnehmer während der Veranstaltung verursachen. SWINGING MONTPELLIER übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art (Diebstahl, Beschädigung…) an Gütern jeglicher Art (persönliche Gegenstände, Material…), die vom Kunden mitgebracht wurden oder den Teilnehmern gehören, unabhängig davon, wo die Güter gelagert sind (Parkplatz, Lounges, Garderoben, Schließfächer…).SWINGING MONTPELLIER ist von jeglicher Verpflichtung befreit, falls ein Ereignis höherer Gewalt oder Zufall eintritt (Streik, Feuer, Wasserschaden). In keinem Fall kann SWINGING MONTPELLIER für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die mit der Ausführung der Leistung(en) verbunden sind, die von dem/den betreffenden Anbieter(n) erbracht wird/werden, der/die allein gegenüber dem Kunden verantwortlich ist/sind.Der Kunde erklärt und garantiert, dass er voll geschäftsfähig ist, um sich im Rahmen des Formulars zu verpflichten, und dass er eine gültige Haftpflichtversicherung besitzt. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, im Falle des Eintretens eines der oben genannten Ereignisse auf alle Regressansprüche gegenüber dem Organisator zu verzichten und seine Versicherer und/oder gegebenenfalls alle Teilnehmer dazu zu veranlassen, auf diese zu verzichten.

ARTIKEL 9 – VERSICHERUNG und Stornierung

SWINGING MONTPELLIER empfiehlt dem Kunden dringend, sich mit seinem Makler/Agenten und/oder Versicherer in Verbindung zu setzen, um mit ihm die Gültigkeit seiner Haftpflichtversicherung und den eventuellen Abschluss einer zusätzlichen Versicherung für die Veranstaltung zu prüfen.Stornierung durch den Kunden: Im Falle einer Absage, Ablehnung oder Stornierung seitens des Kunden ist keine Rückerstattung oder Änderung über die gesetzliche Widerrufsfrist hinaus vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittskarten namentlich gekennzeichnet sind und dass beim Betreten des Kurses die Vorlage eines Ausweisdokuments verlangt werden kann.Bei der Anmeldung als „Paar“ wird die Zahlung des Betrags für beide Anmeldungen unter Angabe der Namen beider Kunden bereits auf dem Anmeldeformular verlangt.Bei der Einzelanmeldung in der Kategorie LEADER oder FOLLOWER für den Paartanzkurs tragen Sie ein Armband, das Ihre Rolle angibt. Unter keinen Umständen dürfen Sie während des Praktikums die Rollen tauschen. Stornierung durch SWINGING MONTPELLIER: Im Falle einer Stornierung einer oder mehrerer Leistungen durch SWINGING MONTPELLIER, die für den Kunden erbracht werden sollen, legt das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung vor. In jedem Fall haftet SWINGING MONTPELLIER nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt, die im Zivilgesetzbuch definiert ist, insbesondere im Falle eines Teil- oder Vollstreiks, einer Überschwemmung, eines Brandes, einer Computerpanne, eines Verkehrsunfalls, eines menschlichen Unfalls, eines Unwetters, einer Revolte, einer Demonstration … Bei allen anderen Ursachen wird SWINGING MONTPELLIER die von den Kunden vertraglich vereinbarten Beträge vollständig zurückerstatten.

ARTIKEL 10 – BILDRECHTE

Der Kunde ermächtigt SWINGING MONTPELLIER und alle seine Rechtsnachfolger ausdrücklich:- sein Bild ganz oder teilweise, in unbegrenzter Anzahl, kostenlos, weltweit, in allen Formaten, in Farbe und/oder Schwarz-Weiß, auf allen bekannten aktuellen oder zukünftigen Medien und durch alle aktuellen oder zukünftigen Mittel zu fixieren, zu reproduzieren, zu verbreiten und zu nutzen;- sein Bild mit dem Logo von SWINGING MONTPELLIER zu verbreiten. Der Kunde bestätigt, dass er darüber informiert wurde und akzeptiert, dass die Entscheidung, ob sein Bild verwendet wird oder nicht, im Ermessen von SWINGING MONTPELLIER liegt. Diese Genehmigung wird für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung erteilt und kann durch gegenseitige schriftliche Vereinbarung der Parteien verlängert werden und bleibt auch bei einer Änderung des aktuellen Familienstandes gültig. SWINGING MONTPELLIER bestätigt, dass unabhängig von der Nutzung, der Art oder dem Umfang der Verbreitung die pauschale Vergütung für die Leistungen auf NULL (0) Euro festgelegt wird.

ARTIKEL 13 – GESUNDHEITSMASSNAHMEN UND ZUGANGSBEDINGUNGEN

Das Swinging Montpellier Festival hält sich an die Gesundheitsmaßnahmen, die im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie gelten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Gesundheitsempfehlungen zu befolgen, sei es in Bezug auf Vorsorgeuntersuchungen, die Aktivierung der Anwendung TousAntiCovid oder Impfungen. Bei Nichteinhaltung der Gesundheitsempfehlungen durch den Kunden wird der Zugang zum Swinging Montpellier Festival verweigert. In keinem Fall kann der Verein Art, Corps et Lumière für die Entwicklung der Zugangsbedingungen zum Swinging Montpellier Festival oder für eine Ansteckung durch COVID-19 haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 12 – BESCHWERDEN

Alle Einsprüche oder Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von acht (8) Tagen nach dem Ende der Veranstaltung schriftlich an SWINGING MONTPELLIER gerichtet werden.

ARTIKEL 13 – STREITIGKEITEN

Im Falle eines Rechtsstreits sind die Gerichte in der Stadt, in der sich der Sitz der Gesellschaft befindet, zuständig. Das auf die vertraglichen Beziehungen anwendbare Recht ist ausschließlich das französische Recht.